Changes for page CE Marking / CE Kennzeichnung
Last modified by Michael Kieviet on 2025/07/28 08:41
Change comment:
There is no comment for this version
Summary
-
Page properties (1 modified, 0 added, 0 removed)
Details
- Page properties
-
- Content
-
... ... @@ -7,3 +7,26 @@ 7 7 **Keine CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen vornehmen** 8 8 9 9 Fazit: Sie müssen unvollständige Maschinen also nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und __sollten das auf jeden Fall auch unterlasse__n. Tun Sie es trotzdem, verstoßen Sie gegen __Art. 16 Abs. 3 MRL__. Danach dürfen Sie auf Maschinen keine Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften anbringen, die möglicherweise von Dritten hinsichtlich ihrer Bedeutung oder Gestalt mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden könnten. Die von Ihnen an die unvollständige Maschine angebrachte CE-Kennzeichnung würde somit nicht als CE-Kennzeichnung gelten, sondern als eine Fälschung. Und das kann – im schlimmsten Fall – strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 10 + 11 +**Diese Angaben gehören auf das Typenschild:** 12 + 13 +[[image:image-20230620105801-1.png]] 14 + 15 + 16 +Als Mindestanforderungen an die Informationen auf einem Typenschild gelten: 17 + 18 +* die Bezeichnung der Maschine 19 +* der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers oder ggf. dessen Bevollmächtigten in der Europäischen Gemeinschaft 20 +* die CE-Kennzeichnung/das CE-Symbol 21 +* die Bezeichnung der Baureihe oder des Typs, ggf. die Seriennummer 22 +* die wichtigsten technischen Daten entsprechend der angewendeten Normen 23 +* das Baujahr 24 + 25 +Als Baujahr gilt das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. 26 + 27 +Das CE-Zeichen muss erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein. An jeder Maschine darf nur jeweils einige einzige CE-Kennzeichnung angebracht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere EG-Richtlinien für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung vorsehen. 28 + 29 +Hinweis: Normalerweise sollte das CE-Zeichen erst nach Abschluss des Konformitätserklärung-Muster angebracht werden, also am Ende der Produktionsphase. Befindet sich die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild, welches erst nach der abschließenden Inspektion der Maschine angebracht wird, lässt sich dieser Grundsatz leicht einhalten. Es kann jedoch Fälle geben, bei denen die CE-Kennzeichnung (z.B. durch Prägen oder Gießen) ein untrennbarer Bestandteil des Produkts oder einer seiner Komponenten ist. In diesen Fällen kann das CE-Zeichen ausnahmsweise auch in früheren Stadien der Produktion angebracht werden. Diesen und weitere Hinweise finden Sie im Werk Produktsicherheit in Europa. 30 + 31 + 32 +[[image:image-20230620105801-2.jpeg]]